Die Elternbeiträge richten sich nach der Satzung der Stadt oder des Landkreises je nach Stundensatz. Nach § 90 Abs. 3 SGB VII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Bitte melden sie sich hier an: kindertagespflege@marburg-stadt.de
Der Kostenträger ist: das Jugendamt Marburg
Ich hoffe, ich konnte Euch auf meiner Webseite von den Vorteilen der Kindertagespflege überzeugen und freue mich, Euch persönlich kennenzulernen. Zu einem verabredeten Termin haben wir Zeit, um über spezielle Frage zu sprechen, sich die Räume anzusehen und die nächsten Schritte zu planen. Natürlich könnt Ihr Euer Kind zum ersten Besuch mitbringen, denn schließlich soll es sich hier auch wohlfühlen.
Bitte vereinbart per Telefon oder E-Mail einen Besuchstermin mit mir. Ich freue mich auf Euren Besuch!